Zweite Periode (1833 – 1932): Katalogisierung

Mit dem Schwinden der alten Praxis des Studiums ging im Zuge der modernen Nutzung auch die alte Funktion der Universitätsbibliothek als Anstalt der Sammlung und Bewahrung unter: "Da an der Universität nur gelehrt wurde und außer bei Promotionen keine Prüfungen abgenommen wurden, strebten die wenigstens Studenten die [...] rege Benützung der Bibliotheken an." Im 16. und 17. Jahrhundert wurde diktiert, im 18. Jahrhundert produzierten die Professoren Handbücher (Kompendien) für Vorlesungen, und bis dahin wurden auch Dissertationen meist von den Lehrenden geschrieben und von den Studierenden lediglich verteidigt: Aufs Ganze gesehen, blieb die Bibliothek beim Lehrbetrieb außen vor. Das änderte sich grundlegend in der zweiten Periode.

Im Jahr 1833 erhielt die Universitätsbibliothek Leipzig eine neue Ordnung, die die Interaktion zwischen Lehre und Forschung einerseits und die selbständig gestaltete Bucherwerbung, Katalogisierung und Verfügbarmachung andererseits regelte. Im Paragraph 7 der vom "Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts" ausgefertigten Ordnung vom 3. April 1833 wird bestimmt, dass im Lesezimmer der Bibliothek ein "Desideratenbuch" und ein "Acceßionsbuch" ausgelegt werden. In das eine sollten die Dozenten ihre Wünsche schreiben ("ohne dass dadurch ein Recht begründet wird, die Anschaffung zu verlangen"), im anderen gab der Oberbibliothekar kund, was angeschafft worden war.

Durch die Regelung in den Paragraphen 8 und 9 wurde eine "Bibliothek-Commißion" eingesetzt, die aus 5 Professoren bestand (3 davon sollen von den Fakultäten für Theologie, Recht und Medizin gewählt werden, 2 von der Philosophischen Fakultät) und die die Anschaffungen kontrollierte und fiskalisch prüfte. Der Oberbibliothekar also handelte selbständig, aber in Grenzen, die ihm die Universität setzte. (Diese enge Zusammenarbeit besteht bis heute; mit der Zahl der Fakultäten ist die Mitgliederzahl der Bibliothekskommission gewachsen, die im Auftrag des Rektorats die Arbeit der Universitätsbibliothek prüfen soll.) Der in der zweiten Periode neue Gesichtspunkt der Benutzung kommt bereits in Paragraph 2 der Ordnung von 1833 zum Ausdruck, denn dort wird als eine der wichtigsten Aufgaben des Oberbibliothekars festgehalten, er habe "die Anlegung der Kataloge und Fortführung derselben zu besorgen".

Literatur muss nachgewiesen werden, um benutzbar zu sein, was in der ersten Periode nicht durchgängig der Fall war. Immer wieder wurden Katalogarbeiten abgebrochen, und das Gesamtverzeichnis von 1751 etwa im frühen 19. Jahrhundert nicht mehr vervollständigt. In der zweiten Periode nun wurden neue Kataloge angelegt, deren Qualität schon daran abzulesen ist, dass sie bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts fortgeführt wurden.

Es gab einen Gesamtkatalog mit einer sachlichen Gruppierung (sowohl der Bücher wie der Nachweise) und einer parallelen alphabetischen Erschließung. Der Realkatalog (d. h. Sachkatalog) wurde als Bandkatalog angelegt (geführt bis 1939), der Nominalkatalog (geführt bis 1929) enthielt pro Autor ein Blatt (bzw. mehrere Blätter bei produktiven Autoren) im Quartformat, die in Kapseln aufbewahrt wurden. (In der 1891 eingerichteten und seit 2002 restaurierten Auskunft der Bibliotheca Albertina können diese Nachweisinstrumente heute noch besichtigt und benutzt werden; ihre vollständige Aufnahme in den elektronischen Online-Katalog ist ein wichtiges Ziel für die Bibliotheksarbeit der nächsten fünf Jahre.) 

Das Nachweisinstrument für den Bereich des gedruckten Wissens wurde ergänzt um Nachweise im Bereich der handschriftlichen Überlieferung. Nach einer langen Zeit der Vernachlässigung, die noch 1870 einen chaotischen Zustand der Handschriftenaufbewahrung in Leipzig konstatieren ließ, begann eine intensive Beschäftigung mit dem Bestand gegen Ende des Jahrhunderts. So erschienen ab 1898 die Beschreibungen der an der Universitätsbibliothek aufbewahrten zahlreichen Handschriften, zunächst der griechischen, gefolgt von denen in Sanskrit, den lateinischen, einigen deutschen und den orientalischen.

Zur Verbesserung der Benutzung gehört schließlich auch, dass die Erwerbungen innerhalb der Universität bekanntgegeben wurden, was in Leipzig durch das Akzessionsbuch im Lesezimmer geschah, sowie über die Unterrichtung der Bibliothekskommission durch den Oberblibliothekar. Andernorts ging man weiter und verschickte die entsprechenden Listen an die Professoren (Tübingen) bzw. publizierte sie in Zeitschriften (Göttingen); ab 1835 waren die preußischen Universitätsbibliotheken verpflichtet, Zuwachsverzeichnisse separat zu veröffentlichen, was jedoch nur mäßigen Erfolg hatte. Auch wenn in Leipzig ein kleines Lesezimmer zur Verfügung stand, das um 1850 etwa 5.000 Nachschlagewerke frei zugänglich anbot, wurden Bücher hauptsächlich ausgeliehen, nicht zuletzt wegen der knappen Öffnungszeiten. Die Entleihvorgänge in Leipzig steigerten sich von 1.709 im Jahr 1832 auf 5.382 im Jahr 1849 und 6.982 im Jahr 1856, was im Vergleich einen guten Schnitt darstellt.

Bibliotheksordnung der UB Leipzig von 1833, Festlegung einer Interaktion zwischen Universität und Bibliothek
Bibliotheksordnung von 1833, Festlegung einer Interaktion zwischen Universität und Bibliothek
Beispiel aus dem Bandkatalog: Bücherprotokoll für fast ein Jahrhundert
Beispiel aus dem Bandkatalog: Bücherprotokoll für fast ein Jahrhundert