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Vier Wochen, klare Regeln: Ausleihe wird einfacher

Bücher mit unterschiedlichen Kennzeichnungen

Bücher mit unterschiedlichen Kennzeichnungen

Ab 1. Oktober – mit Beginn des neuen Semesters – wird die Ausleihe in unseren Bibliotheken einfacher – Statt verschiedener Ausleihfristen gibt es künftig nur noch zwei Möglichkeiten – ausleihbar oder nicht ausleihbar.
 

Vier Wochen ausleihen – und Farben einfach ignorieren

Für ausleihbare Medien gilt in der Regel eine Leihfrist von vier Wochen (Lehrende und Promovierende können abweichende Regeln haben). Sie kann bis zu sechsmal verlängert werden, solange das Medium nicht von einer anderen Person vorgemerkt ist.

Die bisherige Option der Kurzausleihe von einer Woche entfällt damit: diese werden künftig bis auf wenige Ausnahmen zu ausleihbarem Bestand.

Auch bei den farbigen Kennzeichnungen wird es einfacher: Farben und Farbkombinationen der Schildchen an den Büchern sagen künftig nichts mehr über die Ausleihmöglichkeit oder die Leihfrist aus. Ob weiß, grün, blau oder mit zusätzlichem roten Farbstreifen – diese Kennzeichnungen können Sie bei der Ausleihe künftig einfach ignorieren.

Ob ein Medium ausleihbar ist oder nur in der Bibliothek nutzbar, sehen Sie in unserem Katalog und an der Kennzeichnung am Medium.
 

Nicht ausleihbar? Das wird deutlich sichtbar

Die meisten unserer Medien können ausgeliehen werden. Einige bleiben jedoch weiterhin ausschließlich zur Nutzung in der Bibliothek – zum Beispiel, wenn sie dauerhaft vor Ort verfügbar sein sollen.

Diese nicht ausleihbaren Medien kennzeichnen wir nach und nach mit einem gut sichtbaren gelben Schild „Not for Loan“. Es ersetzt die bisher verwendeten roten Punkte.

Eine Ausnahme sind Zeitschriften: Sie sind wie bislang auch grundsätzlich nicht ausleihbar und haben deshalb keine zusätzliche Kennzeichnung.

Die neue Regel gilt an allen unseren Standorten, mit einer Ausnahme: Die Standorte Rechtswissenschaften I+II werden die Kurzausleihe mit einer Leihfrist von 7 Tagen aus internen Gründen noch eine Weile weiter behalten.