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Förderung für OA-Monographien und -Sammelbände

Der Publikationsfonds fördert die Open-Access(OA)-Publikation bislang unveröffentlichter Monographien, Sammelbände sowie Beiträge in Sammelbänden.

  1. Der bzw. die Antragsteller oder Antragstellerin ist zum Zeitpunkt der Einreichung des Manuskripts beim Verlag Mitglied oder Angehöriger bzw. Angehörige der Universität Leipzig und als Autor bzw. Autorin oder Herausgeber bzw. Herausgeberin für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich. Bei OA-Sammelbänden muss mindestens einer bzw. eine der Herausgeber oder Herausgeberinnen mit der Universität Leipzig affiliiert sein. Die Affiliation zur Universität Leipzig muss gemäß der Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
  2. Die eingereichte Publikation erfüllt folgende Kriterien:
    • Es handelt sich um eine OA-Erstpublikation, d. h. bislang unveröffentlichte Monographien, Sammelbände beziehungsweise Sammelbandbeiträge und vergleichbare Formate.
    • Alle Bestandteile des geförderten Werkes müssen ohne Kosten für Leserinnen und Leser unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit zugänglich sein (Open Access).
    • Die Veröffentlichung muss mit einer freien Lizenz versehen sein (bevorzugt Creative Commons Attribution CC BY).
    • Die Publikation muss gut nachgewiesen sein, beispielsweise im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet sein.
    • Die geförderten Publikationen sind mit einem Hinweis auf die Affiliation gemäß der Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig sowie auf die Finanzierung durch den Publikationsfonds zu versehen, beispielsweise: "supported by the Open Access Publication Fund of Leipzig University." oder "gefördert durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Leipzig."
  3. Die wissenschaftliche Qualität der Publikation ist nachgewiesen:
    • Vor der Veröffentlichung muss die Publikation ein strenges und im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen, standardmäßig in Form eines verlagsseitig organisierten Peer Review-Verfahrens. Das Begutachtungsverfahren ist im Antrag genau darzustellen und ggf. durch ein externes Gutachten zu belegen. Das Gutachten kann durch die Reihenherausgeberinnen und -herausgeber oder ein externes Verfahren erfolgen und ist vorzugsweise durch den Verlag abzuwickeln.
  4. Der Ausgewählte Verlag erfüllt folgende Kriterien:
  5. Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nur über diesen Publikationsfonds gefördert werden, wenn keine oder nicht ausreichende Publikationsdrittmittel vorhanden sind. Bei anteiliger Finanzierung ist ein Nachweis der zugewiesenen Publikationsmittel der Drittelmittelgeber beizubringen (z.B. Bewilligungsschreiben).
  1. Erstattet werden OA-Publikationsgebühren bis zu einer Höhe:
    • von 3.000 € (inkl. MwSt.) bei Monographien und Sammelbänden; bei Publikationen aus DFG-Forschung bis Ende 2024 von max. 5.000 € (inkl. MwSt.)
    • von 1.500 € (inkl. MwSt.) bei Beiträgen in Sammelbänden. Nicht förderfähig sind Beiträge in Sammelbänden, in denen nicht alle Beiträge im Open Access zur Verfügung stehen.
  2. Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist möglich (anteilige Finanzierung).
  3. Die Zusage der Förderung gilt für 12 Monate.
  4. Förderfähig sind Kosten, die für die Erstellung der digitalen Version der Publikation anfallen. Druckkosten sind von der Förderung ausgenommen. Seitens des Verlages ist eine Darstellung der Leistungen mit einer transparenen Kostenkalkulation erforderlich.
  5. Die OA-Publikation kann auch parallel als Printausgabe erscheinen. Dafür anfallende Kosten werden nicht aus dem Fonds übernommen. Die Veröffentlichung der OA-Version muss zeitgleich zu oder vor einer eventuellen Printversion erfolgen.
  • Ein Antrag auf Übernahme von Publikationskosten kann gestellt werden, sobald ein konkretes Vertragsangebot vorliegt. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet grundsätzlich das Rechnungsdatum. Über vollständige Anträge wird fortlaufend entschieden.
  • Zur Antragstellung senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular (PDF ~ 1,8 MB) inkl. weiterer Unterlagen (Vertrag, Rechnungskopien, ggf. Gutachten) an openscience@ub.uni-leipzig.de.

Die Bearbeitung und Prüfung der Einhaltung der Förderkriterien erfolgt im Open Science Office in einem rollierenden Verfahren.

Die für den Publikationsfonds für OA-Monographien und -Sammelbände zuständigen Rektoratsbeauftragten sind aktuell:

Hier findet sich eine Liste der bereits veröffentlichten geförderten Publikationen im Katalog der UB Leipzig.

  • open access network
    Plattform mit weitreichenden Informationsmöglichkeiten rund um das Thema Open Access, u. a. zu Grundlagen, Finanzierungs- und Rechtsfragen. Hier finden sich auch fachspezifische Informationen zum Open-Access-Publizieren. Das open access network verweist zu Rechtefragen auf die Informationsseite des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrums Konstanz.
  • Directory of Open Access Books (DOAB)
    Umfängliches Verzeichnis qualitätsgeprüfter Open-Access-Bücher mit fach- und sprachspezifischen Recherchemöglichkeiten.
  • AuROA-Leistungskatalog für wissenschaftliche Open-Access-Bücher
    Übersicht mit Checklistenfunktion zu Aufgaben und Leistungen, die im Publikationsprozess erbracht werden können. Der Leistungskatalog dient der Transparenz und Vergleichbarkeit von Verlagsleistungen.
  • AuROA-Vertragsgenerator
    Mit dem Online-Tool können im Bauskastensytem individuelle Verlagsverträge auf Basis der CC-Lizenzen BY und BY-SA erstellt werden. Die Verträge sind rechtssicher, können direkt oder als Grundlage für die Verhandlung mit Verlagen genutzt werden.
  • Veronika Fischer: Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis. Ein Leitfaden
    Übersichtliche Darstellung zu Fragen des Bildzitaterechts, nicht nur für Kunsthistoriker*innen. DOI: 10.11588/artdok.00007769