Bibliotheksregeln der UBL
Allgemein
Die UBL versteht sich als Lern- und Arbeitsort, der Begegnungen ermöglicht, und der von Toleranz, gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme geprägt ist. Bitte verhalten Sie sich so, dass andere nicht gestört, verängstigt oder in der vorgesehenen Nutzung der Räumlichkeiten und Angebote der UBL beeinträchtigt werden.
Umgang mit Bibliothekseigentum
Bitte behandeln Sie das Eigentum der UBL, wie Mobiliar, Ausstattung und Medien, sorgsam.
Essen/Trinken
Getränke in standfesten und fest verschließbaren Behältnissen sind in den Lesebereichen erlaubt, solange Sie niemanden damit stören. Essen Sie nur in den dafür vorgesehenen Räumen und außerhalb der Lesebereiche.
Lautstärke/Telefonieren
Achten Sie darauf Ihre elektronischen Geräte so einzustellen, dass Sie niemanden damit stören und führen Sie Telefonate und Unterhaltungen außerhalb der Lesebereiche.
Bibliotheksausweis
Der Bibliotheksausweis ist personenbezogen und damit nicht übertragbar.
Garderobe
Bitte achten Sie auf die jeweils vor Ort gültigen Regeln bezüglich einer Garderobenpflicht.
Alkohol/Tabak/Drogen
In allen Räumen der UBL gilt ein striktes Rauchverbot (auch für E-Zigaretten). Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen ist der Aufenthalt in den Räumen der UBL nicht gestattet. Der Konsum von Alkohol ist nur bei ausgewiesenen und genehmigten Veranstaltungen erlaubt.
Tiere
Tiere dürfen, mit Ausnahme von Assistenzhunden, nicht mitgebracht werden.
Flyer/Plakate
Werbe- und Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht oder ausgelegt werden.
Fotos/Filmaufnahmen/Interviews
Privatpersonen, die ein Foto in der Bibliothek aufnehmen wollen, dürfen für den Eigengebrauch während der Öffnungszeiten ohne Einverständnis fotografieren, solange sie damit keine Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, und den Bibliotheksbetrieb nicht stören. Gewerbliche Fotografie, Film- und Tonarbeiten sowie Interviews bedürfen der Zustimmung durch die Direktion.
Die Missachtung der geltenden Regeln kann zum Hausverbot führen.